📚 Neue Regelungen zur Schulbuchausleihe ab dem Schuljahr 2026/27

Wichtige Änderungen bei der Schulbuchausleihe sorgen ab dem Schuljahr 2026/27 für mehr Klarheit und neue Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung.

Die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe an Grundschulen bleibt weiterhin freiwillig. Bestehende Anmeldungen behalten ihre Gültigkeit, sodass keine erneute Anmeldung erforderlich ist. 📖

Neu geregelt wurden insbesondere die Unterstützungsangebote: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von den Kosten möglich, zum Beispiel bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder in besonderen Lebenssituationen. Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, können die Kosten künftig über das Jobcenter oder das Sozialamt übernehmen lassen. 💶

Wichtig: Anträge auf Befreiung müssen bis spätestens 30. September 2026 gestellt werden. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen. ⏳

Mehr Infos und Antragsformulare auf www.tholey.de 🎒