Amtliche Meldung

Das Wahlamt informiert: Briefwahlunterlagen für Stichwahl am 14.06.2026

Für die bevorstehende Stichwahl am 14.06.2026 wird Bürgerinnen und Bürgern, die bereits zur ersten Wahl einen Wahlschein erhalten haben, von Amts wegen ein neuer Wahlschein zugesandt. Dieser braucht nicht erneut beantragt zu werden.

Wahlberechtigte, die erstmals für die Stichwahl am 14.06.2026 Briefwahl in Anspruch nehmen möchten, können diese ab sofort beantragen. Aufgrund der Auslieferung der Stimmzettel ist die Ausgabe von Briefwahlunterlagen jedoch erst ab Mittwoch, den 03.06.2026 nachmittags möglich.

Die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, den 12.06.2026, 18:00 Uhr möglich.

Machen Wahlberechtigte glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tag vor der Wahl (13.06.2026) bis 12:00 Uhr noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums verhindert oder unzumutbar erschwert, kann noch am Wahltag, 14.06.2026 bis 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.

Der bes. Gemeindewahlleiter
Michael Göbel

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