Wichtige Informationen zum EVS Wertstoff-Zentrum Hasborn-Dautweiler

Für die Nutzung des EVS Wertstoff-Zentrums Hasborn-Dautweiler gelten verbindliche Annahmebedingungen. Die Gemeinde Tholey bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen zu beachten, damit ein geordneter und rechtssicherer Betrieb gewährleistet bleibt. ℹ️

Drei Punkte sind dabei besonders wichtig:

🔹 Keine Annahme gewerblicher Abfälle

Gewerbliche Abfälle dürfen nicht im Wertstoff-Zentrum abgegeben werden. Private Abfälle können auch mit einem gewerblich genutzten Fahrzeug angeliefert werden, jedoch nur, wenn deren private Herkunft mit dem entsprechenden Formular nachgewiesen wird.

🔹 Private Anlieferungen nur in haushaltsüblichen Mengen

Für alle Abfallarten gelten verbindliche Mengenbegrenzungen. Zudem ist die Annahme einzelner Materialien kostenpflichtig. Vor der Anlieferung empfiehlt sich daher ein Blick in die aktuelle Annahmeliste.

🔹 Nachweis der privaten Herkunft

Bei Zweifeln an der Herkunft des Materials kann das Betriebspersonal die vollständig ausgefüllte „Bestätigung über eine private Anlieferung“ verlangen. Anlieferungen, die den Annahmebedingungen nicht entsprechen oder deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist, müssen zurückgewiesen werden.

Mehr dazu und die passenden Formulare zum Download auf www.tholey.de/wertstoffzentrum/