Amtliche Meldung

Freihalten von Gehwegen und Straßen

Derzeit gehen bei der Gemeindeverwaltung wieder vermehrt Beschwerden über Bäume, Hecken und Sträucher ein, deren Bewuchs in Gehwege und Straßen hineinragt.

Überhängende Äste und Hecken können die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern, erheblich beeinträchtigen. Daher werden alle Grundstückseigentümer gebeten, darauf zu achten, dass über Fahrbahnen und Gehwegen jederzeit ein ausreichendes Lichtraumprofil gewährleistet ist. Über Gehwegen ist der Bewuchs von der Grundstücksgrenze aus senkrecht nach oben bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 bis 3,00 Metern zurückzuschneiden. Im Bereich von Straßen dürfen Äste und Zweige den Verkehrsraum bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 bis 5,00 Metern nicht beeinträchtigen.

Besonders im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen ist darauf zu achten, dass Hecken und Sträucher die Sicht nicht einschränken. Ebenso dürfen Verkehrszeichen nicht durch Bewuchs verdeckt werden und müssen jederzeit gut erkennbar sein.

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